Elektromechanische Sicherheitsschlösser

Die elektromechanischen Sicherheitsschlösser garantieren mit Selbstverriegelung und Panikfunktion höchste mechanische Sicherheit zur Verwendung in sicherheitsrelevanten Türen und verbinden höchsten Benutzerkomfort mit komfortabler Bedienung.

Sie sind aufgrund der Panikfunktion zur Verwendung an Türen in Flucht-und Rettungswegen entsprechend der aktuellen europäischen Normen geeignet und auch in Feuerschutztüren verwendbar.
Alle Schlösser sind sowohl nach DIN EN 179 mit dem mitgeliefertem Beschlag als auch nach DIN EN 1125 (separate Panikgriffstangen erforderlich) zugelassen.

Die elektromechanischen Sicherheits-Einsteckschlösser überzeugen durch umfassende Zustandsmeldungen. Die Kontakte überwachen: Riegel aus / Riegel ein, Steuerfalle, Drückerbetätigung, Sabotageschleife und Profilzylinder.

Das mechanische Sicherheitsschloss wird vor allem dort eingesetzt, wo eine versicherungstechnische Verriegelung der Tür durch einen 20 mm Riegelausschluss gewährleistet sein muss.

Das Einsteckschloss mit Drückersperre kommt hauptsächlich dort zum Einsatz, wo der Vorteil einer drückergesteuerten Entriegelung mit den mechanischen Sicherheitsanforderungen des Sicherheitsschlosses kombiniert werden muss. Die Einstellung der Panikseite sowie die Auswahl zwischen Ruhe-und Arbeitsstrom erfolgt bei Bedarf am Schloss.

Es gibt Schlösser für Rohrrahmentüren und für den Einsatz in Vollblatttüren. Sie werden mit passenden Beschlägen geliefert.

Eigenschaften elektromechanisches Sicherheitsschloss

  • Selbstverriegelnd mit Kreuzfalle und Riegel
  • Mechanische Ablaufsteuerung zwischen Kreuz-und Steuerfalle
  • Integrierte Panikfunktion über den Innendrücker
  • Wechselfunktion zur Entriegelung über Schlüssel von außen
  • geeignet für den Einbau in Brandschutztüren
  • Zugelassen nach DIN EN 1125 und DIN EN 179
  • Integrierte Überwachungskontakte
  • Für Schlösser mit Drückersperre: Geringes Hinterdornmaß: 15 mm

Elektromechanische Schlösser

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